Die SPD Frankfurt hat bereits im kurz nach der Frankfurter Fachtagung Cannabis, im November 2014, den Antrag „Modellversuch Cannabisvergabe mit weiteren großen Städten planen“ gestellt. Der Schwarz-Grünen Regierung ging das dann wohl doch etwas zu schnell. Der Antrag wurde routiniert, seit Ende November, „zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.“ Diesen hat die SPD nun zurückgezogen und 2 neue Anträge gestellt (Nr.1163, Nr.1164). Die Anträge wuren nun in „Medizinischen„, sowie „Genusskonsum, Risiken und Prävention“ aufgeteilt. Man fordert einen Modellversuch für die Vergabe von Medizinischem Cannabis an Erwachsene und beauftragt den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie ein Modellprojekt zur kontrollierte Cannabis-Vergabe mit wissenschaftlicher Evaluation und Präventionsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene aussehen können.
Die Teilung der Themen halte ich für vernünftig. Zwar sind wir uns in der Hanf-Initiative einig, dass Medizinischer und Genusskonsum untrennbar miteinander verbunden sind, dennoch ist es notwendig, verstärkt an den rechten für Cannabis-Patienten zu arbeiten. Ein Modellprojekt für medizinische Verwender, im Rhein-Main Gebiet, wäre ein Segen für viele Cannabis-Patienten. Auch die Aids-Hilfe Frankfurt arbeitet seit Ende 2014 an solch einem Projekt. Ein Modellprojekt für Cannabis-Patienten ist vermutlich einfacher umzusetzen als für Genusskonsumenten, denn für Cannabis als Medizin gibt es eine breitere Zustimmung in der Bevölkerung.
Wenn man solch einen Modellversuch starten möchte, wie könnte das eigentlich genau aussehen und wie werden die Cannabis Patienten ausgewählt? Denn wenn wir von reinen „Blüten-Patienten“ ausgehen, haben wir nur ca. 400 im gesamten Bundesgebiet. Nehmen wir Dronabinol und Sativex Patienten hinzu? Muss bereits vor beginn des Modellprojektes eine entsprechende Diagnos gestellt sein oder werden Probanden ausgerufen, untersucht und als geeignet oder nicht eingestuft, so wie dies bei Studien oft läuft? Fragen über Fragen, hoffentlich werden sie auch in den Parlamenten gestellt und die Anträge nicht nur „zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.“