Den Partygästen im Szene Musikclub Tanzhaus West und Dora Brilliant, wurde die Partystimmung, durch eine Groß-Razzia der Polizei, ziemlich vermiest. Mehr als 100 Polizeibeamte unterbrachen die Feiernden und durchsuchten sämtliche Besucher. Passend dazu war die Veranstaltung „Polizeikontrolle – Was tun?“, die bereits vor diesem Zwischenfall geplant war, mit wenigstens 150 geschätzten Teilnehmer mehr als gut besucht.
Die Veranstaltung wurde durch einen Zusammenschluss von „Alice-Project“, „Toxic Family“ und „Clubs am Main“ organisiert. Auf dem Podium saßen Kai Guthke, Strafverteidiger mit Schwerpunkt BtMG und Theo Pütz, der in Szenekreisen auch gerne der „Führerscheinpapst“ genannt wird, neben den Moderatoren Kathrin von „Alice-Project“ und Klaus von „Clubs am Main“.
Man hat schnell gemerkt, dass es bei der Veranstaltung nicht darum geht die Polizei an den Pranger zu stellen, sondern die Leute darüber zu informieren, was darf die Polizei in welchem Rahmen und wie sollte ich darauf reagieren. Kathrin von Alice-Project betonte dies und sagte, man sollte die Polizei nicht pauschal verurteilen, die meisten Kontrollen laufen korrekt ab und wer am Steuer unter Einfluss Psychoaktiver Substanzen sitzt, der hätte es auch nicht anders verdient. Denn so gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere, unterstrich Theo Pütz.
„Die Frucht vom Verbotenen Baum, wird vor deutschen Gerichten definitiv gegessen!“
Herr Guthke, erzählte vorallem aus seinem Bereich der Rechtspraxis und lobte den im Rahmen der Veranstaltung entstanden Infoabend. Er sagte, das er dem Flyer kaum etwas hinzuzufügen hätte. Er beantwortete einige Fragen aus dem Publikum, ergänzte den Flyer noch um die ein oder andere Information die wichtig sind, wenn es schon zu Spät ist und Stand einigen Teilnehmern nach der Veranstaltung für rechtliche Fragen zur Verfügung. Aus Herr Guthkes Erzählungen konnte man aber auch heraushören, wie Schwammig die Rechtslage ist und wie Schwierig es ist in einer Extremsituation, wie eine Razzia, „richtig“ zu handeln. Das Problem ist, es gibt nicht den Ratschlag gegen unverhältnismäßige Maßnahmen von Polizeibeamten. Hinzu kommt das unverältnismäßge Maßnahmen bei denen Beweise gefunden werden, nicht automatisch einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Die Annahme sich aus der „Sache“ so herauszuwinden, wird also in den allerseltensten Fällen funktionieren. „Die Frucht vom Verbotenen Baum, wird vor deutschen Gerichten definitiv gegessen!“ Der Anwalt kommt meist leider erst zum Einsatz, wenn es meist schon zu Spät ist. Kann aber Efahrungsgemäß erhebliche Schadensbegrenzung erwirken. Einschalten sollte man einen Anwalt, nach Empfehlung durch den Rechtsexperten dann, wenn eine Einladung der Polizei in das Haus „flattert“.
Im Strafrecht gilt immer „In dubio pro reo“ […] im Verwaltungsrecht nicht.
Herr Pütz gilt als Experte in Sachen Führerscheinrecht. Auch sein Buch „Cannabis und Führerschein“ ist mehr als lesenswert. Wir können es nur empfehlen. In seinem Vortrag stellte Herr Pütz die rechtliche Lage der „Führerschein-Problematik“ heraus. Während es im Strafrecht die Möglichkeiten der Revision und Berufung gibt, stehen einem im Verwaltungsrecht, also dann wenn es um den Führerschein geht, fast keine Möglichkeiten zur Verfügung gegen Maßnahmen der Führerscheinbehörde vorzugehen. Im Strafrecht gilt immer „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten und die Beweislast liegt auf seiten des Anklägers (Staatsanwalt). Im Verwaltungsrecht gilt dieser Grundastz nicht. Bei der Annahme der „nicht Eignung ein Fahrzeug zu führen“, ordnet die Führerscheinbehörde Maßnahmen an. Diese Maßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn nicht ist der Führerschein SOFORT weg. Oft bekommt man die Aufforderung der Führerscheinstelle, ein „Fachärztliches Gutachten“ vorzulegen. Das Problem ist, dieses dient nur als „Entscheidunghilfe“. Das bedeutet der Sachbearbeiter kann sich über das Fachärztliche Gutachten hinwegsetzen. Mit der Festigung der 0,1 ng THC im Blut(Serum) Grenze vorm Oberlandesgericht, wird diese Praxis der Konsumenten-Jagd noch verstärkt. Es kann also durchaus ratsam sein, seinen Führerschein abzugeben und den Zeitpunkt zu dem man eine MPU oder das Fachärztliche Gutachten macht selbst zu bestimmen. Dies hat klare Vorteile, denn dann bestimmst du den Zeitpunkt und nicht die Behörde.
Es soll evtl. eine 2. Veranstaltung geben. Sobald wir etwas wissen, erfahrt ihr es natürlich.